FAQ: Häufig gestellte Fragen

RENT AND TRAVEL beantwortet die wichtigsten Fragen zur Wohnmobil- und Wohnwagen-Miete

Sie interessieren sich für ein Miet‐Wohnmobil oder einen Miet‐Wohnwagen von RENT AND TRAVEL? Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um das Thema "Wohnmobil mieten" oder zu den Bereichen Camping und Reisen allgemein.

Einige der häufigsten Fragen haben wir vorab für Sie in unseren FAQ zusammengefasst. Bitte nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular, um Ihre individuelle Anfrage zu stellen. Wir freuen uns, Sie schon bald persönlich beraten zu dürfen.

Unsere Saisonzeiten

Saison Zeitraum
Nebensaison (NS) 01.01. – 30.04.2024 und 01.10. – 22.12.2024 (ausgenommen Ferien)
Zwischensaison (ZS) 01.05. – Sommerferienbeginn des jeweiligen Bundeslandes der Mietstation sowie Oster‐ und Herbstferien
Hauptsaison (HS) Weihnachts‐, Pfingst‐ und Sommerferien des jeweiligen Bundeslandes der Mietstation
Nachsaison (NHS) Sommerferienende des jeweiligen Bundeslandes der Mietstation bis 30.09.2024

Allgemeine Fragen zur Miete von Freizeitfahrzeugen

Wie kommt es zu einem Mietvertrag?

Ein Mietvertrag kommt erst und ausschließlich dann zustande, wenn der Vermieter eine Buchung schriftlich per E‐Mail oder in Textform bestätigt. Dabei ist Ihr Vertragspartner die jeweilige Vermieterstation bei der Sie das Wohnmobil/Wohnwagen annehmen.

Bei Online Payment kommt ein rechtskräftiger Mietvertrag durch Leisten der Anzahlung zustande. Sie erhalten dann im Nachgang eine schriftliche Buchungsbestätigung.

Es besteht auch die Möglichkeit der digitalen Unterschrift. Hierbei muss der Mietvertrag nicht ausgedruckt werden, sondern kann von Ihnen ganz bequem digital unterschrieben werden (z.B. auf dem Tablet mit dem Finger) und wird direkt an den Vermieter gesendet. Dieser sendet dann das gegengezeichnete Dokument an Sie zurück.

Wo finde ich die genauen Mietbedingungen?

Die detaillierten Mietbedingungen (AGB) finden Sie hier und bei den Vermietstationen.

Wie sieht die Fahrzeugübergabe bzw. ‐rückgabe aus?

Sie bekommen das angemietete Fahrzeug gereinigt und im vertragsgemäßen Zustand übergeben. Der Fahrzeugzustand wird bei der Übergabe und Rücknahme durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert, das sowohl von Ihnen als auch vom Vermieter unterzeichnet wird.

Die Geschäftszeiten zur Übernahme und Rückgabe finden Sie in Ihrem Mietvertrag. In der Regel sind sie von Montag bis Freitag während der üblichen Geschäftszeiten des Vermieters. An Samstagen erfolgen Übergaben und Rücknahmen nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen ein zusätzliches Entgelt in Höhe von jeweils 29,– €. An Sonn‐ und Feiertagen ist leider keine Übergabe bzw. Rücknahme möglich.

Übergeben Sie bitte das Fahrzeug innen einwandfrei gereinigt. Wird das Fahrzeug ungenügend gereinigt zurückgegeben, können Zusatzkosten für die Reinigung anfallen: Die Kosten für die Innenreinigung belaufen sich auf 150,– €. Für die Toilettenreinigung fallen dann 160,– € an.

In welchem Zustand soll das Fahrzeug übergeben werden?

Übergeben Sie bitte das Fahrzeug vollgetankt und innen einwandfrei gereinigt. Andernfalls können Zusatzkosten für das vollständige Befüllen des Tanks und die Reinigung anfallen. Die Kosten für die Innenreinigung belaufen sich auf 150,– Euro. Für die Toilettenreinigung fallen dann 160,– Euro zu Buche.

Wo darf ich mit einem Reisemobil, Camper Van oder Wohnwagen übernachten?

In den meisten europäischen Ländern ist Wildcampen nicht erlaubt. Wir empfehlen deshalb, einen Campingplatz, einen Stellplatz für Wohnmobile oder für Wohnwagen freigegebene Parkplätze aufzusuchen. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die genauen gesetzlichen Bestimmungen im Zielland.

Zu unseren Partnern

Wie sieht die Ausstattung der Mietfahrzeuge über RENT AND TRAVEL aus?

Zu der Grundausstattung unserer Mietfahrzeuge gehören: 

  • Küche mit Kühlschrank, Gasherd und Spüle 
  • Betten mit Lattenrost und Komfortmatratzen 
  • Sanitärbereich mit Toilette, Waschbecken und Dusche 
  • Frisch‐ und Abwassertank 
  • Gas‐Heizung 
  • Anschlusskabel für die Stromversorgung 
  • Fahrradträger oder Heckgarage (typabhängig) 
  • Sonnenmarkise 
  • Gasflasche(n) 

Ist die Küche voll ausgestattet?

Aus hygienischen Gründen liegt unseren Fahrzeugen keine Küchenausstattung bei. Falls gewünscht, kann diese aber als Kauf‐Kit dazu gebucht werden. In diesem Fall befindet sich die Küchenausstattung bei Übernahme des Fahrzeugs bereits im Wohnmobil/Wohnwagen und gehört dann auch Ihnen. Sie können die Ausstattung also auch für zukünftige Urlaube verwenden.

Welches Zubehör für meine Reise muss ich selbst mitbringen?

Ausstattungen wie Geschirr, Bettwäsche, Lebensmittel, Reinigungsmittel, Campingmöbel o.Ä. sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen von Ihnen selbst mitgebracht werden. Eine Auswahl an Zubehör steht an vielen Mietstationen zur Verfügung und kann zusätzlich gebucht werden.

Sind Haustiere im Fahrzeug erlaubt?

Ob ein Haustier mitreisen darf, entscheidet der Vermieter. Sprechen Sie ihn vorher an oder setzen Sie bei unserer Online‐Buchung ein Häkchen neben „Haustiere erlaubt‟. Dann erhalten Sie eine Auflistung aller Fahrzeuge, die für sie in Frage kommen. Die Haustiermitnahme kostet 7,50 €/ Nacht.

Darf im Fahrzeug geraucht werden?

Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Es herrscht strengstes Rauchverbot im Wohnmobil und im Wohnwagen.

Wo kann ich mich mit Wasser versorgen oder Abwasser entsorgen?

Die meisten Campingplätze in Europa verfügen über Ver‐ und Entsorgungsstationen, bei denen Wasser getankt und abgelassen werden kann. Weitere Entsorgungsstationen finden sich ggf. auch an Rastanlagen oder großen Tankstellen. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Optionen vor Ort.

Zu den Entsorgungsstationen

Was benötige ich für die Wasserversorgung?

Aus Hygienegründen bitten wir Sie zu beachten, dass wir Ihnen keine Gießkanne, Schläuche oder sonstige Utensilien zur Verwaltung der Wasserversorgung zur Verfügung stellen können.

Sind die Betten mit einem Rausfallschutz ausgestattet?

Fahrzeuge mit Hubbett, Bett im Aufstelldach oder Stockbetten sind immer mit einem Rausfallschutz ausgestattet.

Fragen zur Finanzierung & Versicherung

Was kostet es, über RENT AND TRAVEL ein Wohnmobil zu mieten?

In erster Linie hängt es davon ab, welches Fahrzeug Sie mieten möchten. Alle Preise richten sich nach der gültigen Preisliste, die Ihnen beim Vertragsabschluss vom Vermieter vorgelegt wird. Der Mietpreis setzt sich dann zusammen aus dem Basismietpreis und einer Servicepauschale – auch die MwSt. ist im Preis bereits enthalten. Bitte beachten Sie, dass eine Kaution von 1.500,00 € bei der Station hinterlegt werden muss.

Was ist eine Servicepauschale?

Die Servicepauschale von 150,– Euro erhebt der Vermieter einmal pro Miete. Diese Pauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeugs, eine ausführliche Einweisung in die Handhabung des Wohnmobils sowie dessen Rücknahme. Außerdem deckt sie die Kosten für eine Propangasfüllung (eine Flasche),  die Grundausstattung der WC‐Chemikalien, den Schutzbrief und die Außenreinigung des Wohnmobils.

Wie sind die Zahlungsbedingungen?

Der Mieter hat an den Vermieter innerhalb von 7 Tagen, gerechnet ab dem Datum der Buchungsbestätigung, eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises auf das in der Buchung genannte Konto zu leisten. Nach Abschluss der Buchung und der fristgerecht geleisteten Anzahlung ist der Restmietpreis bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

Viele unserer Stationen bieten neben der Banküberweisung auch Online Payment an. Hierbei ist die Zahlung per Kreditkarte, ApplePay, GooglePay, Giropay und Sofortüberweisung möglich.

Wie sieht es mit einer Selbstbehalts-Reduzierung aus?

Über unser Urlaubs‐Schutz‐Paket ist eine Reduzierung des Selbstbehalts im Schadensfall möglich. Unser Partner hier ist die MMV. Informationen sowie die Buchung dazu finden Sie hier.

Gibt es eine Kilometerbegrenzung?

Ab 15 Nächten Mietdauer ist die Anzahl der Kilometer unbegrenzt. Bei einer Mietdauer von unter 15 Nächten sind 300 km pro Nacht inklusive, jeder weitere Kilometer wird mit 0,39 Euro berechnet.

Gibt es eine Mindestmietdauer?

Die Mindestmietdauer beträgt 6 Nächte, in den Sommerferien stationsabhängig teilweise 13 Nächte. Kürzere Mietdauern sind im Rahmen unserer Last Minute‐ und Flexi‐Deals möglich.

Ist eine Stornierung möglich?

Der Vermieter räumt dem Mieter ein Recht zur Stornierung seiner Buchung zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen ein: Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der vom Mieter zu bezahlenden Stornogebühr ist das Datum des schriftlichen Zugangs der Stornierungserklärung beim Vermieter.

  • Stornierung bis zu 61 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 20% des Mietpreises (Stornogebühr),  mindestens jedoch 200,– Euro an den Vermieter.
  • Stornierung 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 40% des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter.
  • Stornierung 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 80% des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter.
  • weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 90% des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter.

Eine Stornierung ist nur wirksam, wenn der Mieter diese in Text‐ oder Schriftform gegenüber dem Vermieter erklärt. Der Vermieter hat die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter lediglich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Das vertragliche Recht zur Stornierung besteht nicht, wenn der Mieter ein Sonderangebot, insbesondere sogenannte Schnuppertouren, gebucht hat.

Was muss ich bei einer Panne oder einem Schaden am Fahrzeug tun?

Sie erhalten von der Station während der Fahrzeugübergabe alle wichtigen Telefonnummern im Falle eines Unfalls oder einer Panne. 

Die Mietstation muss immer zuerst kontaktiert werden und steht Ihnen in dieser Situation zur Seite. Diese wird Ihnen sagen, wie weiter vorzugehen ist. Bei einem Unfall ist es wichtig, dass Sie Fotos machen, die örtliche Polizei verständigen und ein Unfallprotokoll ausfüllen, damit ein Nachweis für die Versicherung vorhanden ist.

Fragen zum Reisen mit dem Wohnmobil

Wer darf ein Wohnmobil fahren? Gibt es ein Mindestalter? Welcher Führerschein ist notwendig?

Um ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t fahren zu dürfen, müssen Sie als Fahrer bzw. Mieter mindestens 21 Jahren alt sein und seit einem Jahr über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügen. Bei den Fahrzeugen über 3,5 t beträgt das Mindestalter 25 Jahre und Sie müssen seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse C1 sein.

Das Fahrzeug darf von Ihnen als Mieter selbst und von den bei der Anmietung genannten Personen geführt werden. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Führerschein und die Papiere sämtlicher weiterer Fahrer bei der Anmietung vorzulegen. 

Kann ich zusätzliche Fahrer eintragen lassen?

Zusatzfahrer sind bei RENT AND TRAVEL kostenfrei. Beim Online Check‐In oder am Tag der Übergabe des Wohnmobils können Sie weitere Zusatzfahrer kostenfrei eintragen. Wir bitten Sie zu beachten, dass der Mieter dabei die Haftung für die Zusatzfahrer übernimmt.

Wie sind die Miet‐Wohnmobile von RENT AND TRAVEL motorisiert?

Unsere Wohnmobile sind mit durchzugsstarken und kraftstoffsparenden Turbodieselmotoren ausgestattet. Der Dieselverbrauch ist abhängig von Fahrzeugkategorie, Beladung und Fahrweise und liegt in der Regel zwischen 9 bis 16 Litern auf 100 km.

Haben die Mietwohnmobile eine grüne Feinstaubplakette?

Wohnmobile von RENT AND TRAVEL verfügen über moderne Abgasaufbereitungsanlagen und sind mit einer grünen Feinstaubplakette hinter der Windschutzscheibe versehen.

In welche Länder darf ich reisen?

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind mit Ausnahme von nachfolgenden Ländern bzw. Regionen erlaubt: Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Weißrussland, Russland, Ukraine, Türkei sowie Island. Fahrten in Kriegs‐ und Krisengebiete sind generell nicht gestattet.

Bin ich mit einem bei RENT AND TRAVEL gemieteten Wohnmobil versichert?

Ja, im Mietpreis ist bereits ein umfangreiches Versicherungspaket enthalten. Es besteht aus einer Haftpflichtversicherung sowie einer Vollkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt 1.500 Euro je Schadensfall.

Ein günstiges Versicherungspaket mit weiteren zusätzlichen Versicherungen rund um Ihre Wohnmobil‐Miete (Reduzierung d. Selbstbeteiligung, Reiserücktritt, u.v.m.) können Sie hier abschließen.

Fällt bei der Buchung eines Wohnmobils eine Kaution an?

Ja, bei der Buchung fällt eine Kaution in Höhe von 1.500,– Euro an. Die Kaution müssen Sie bei der Übernahme des Wohnmobils beim Vermieter hinterlegen. Setzen Sie sich am besten vorher mit dem Vermieter in Verbindung, um zu erfahren, ob Sie in bar, per Überweisung, EC‐Karte oder Kreditkarte zahlen können.

Was muss ich bei der Fährbuchung beachten?

Wichtig für die Buchung der Fähre und der richtigen Fahrzeugkategorie sind die Abmessungen des Wohnmobils. Bitte kontaktieren Sie für diese Angaben, sowie das Kennzeichen Ihre Mietstation. 

Sollte das Kennzeichen des Wohnmobils noch nicht bekannt sein, geben Sie unter „Kennzeichen‟ als Platzhalter „TBA‟ (to be advised) ein. Diese Angaben können Sie im Nachgang vervollständigen, sobald Ihnen das Kennzeichen bekannt ist. Gleiches gilt für die Angabe des Fahrzeugtyps.

 

Mit welchem Dieselverbrauch muss ich während meiner Reise rechnen?

Der Dieselverbrauch ist abhängig von Fahrzeugkategorie, Beladung und Fahrweise und liegt in der Regel bei 9 – 16l/100 km. Das Nachfüllen von AdBlue gehört wie das Betanken und Auffüllen des Wischwassers zu den Betriebsflüssigkeiten des Fahrzeugs.

Fragen zum Reisen mit dem Wohnwagen

Welche Anhänger darf ich ziehen?

Führerschein B

  • Kraftwagen bis 3,5t und mit max. 9 Plätzen (einschließlich Fahrer)
  • Anhänger bis und über 0,75t, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3,5t

Führerschein B 96

  • Kraftwagen bis 3,5t und mit max. 9 Plätzen (einschließlich Fahrer)
  • Anhänger mit mehr als 0,75t, auch wenn die Gesamtmasse von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5t, aber 4,25t nicht überschreitet

Führerschein BE

  • Kraftwagen bis 3,5t und max. 9 Plätzen (einschließlich Fahrer)
  • Anhänger mit max. zulässigem Gesamtgewicht von 3,5t

Wer darf fahren? Gibt es ein Mindestalter? Welcher Führerschein ist Voraussetzung?

Der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugklasse gültigen Führerscheins sein (Klasse 3, Klasse B96 und/oder BE für PKW mit Anhänger).  Das Fahrzeug darf von Ihnen als Mieter selbst und von den bei der Anmietung genannten Personen geführt werden. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Führerschein und die Papiere sämtlicher weiterer Fahrer bei der Anmietung vorzulegen.

Was ist das Leergewicht des Wohnwagen?

Das Leergewicht (Leermasse) des Anhängers ist das Gewicht des Wohnwagens ab Werk, einschließlich gefülltem Wasser und Toilettentank, gefüllter Gasflasche und etwaiger bereits eingebauter Zusatzausstattung. Das Fahrzeug ist also fahrbereit, hat aber noch keine Zuladung geladen. Sie finden das Leergewicht des Caravans im Fahrzeugschein unter der Ziffer G.

Was bedeutet „zulässiges Gesamtgewicht“ des Wohnwagens?

Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ist das Gewicht des Wohnwagens einschließlich der Zuladung, also aller Gegenstände, die Sie selbst beladen. Dazu zählen Campingausrüstung, Möbel, Geschirr etc. aber auch Gegenstände, die Sie außen am Fahrzeug befestigen, z. B. Fahrräder. Das zulässige Gesamtgewicht finden Sie im Fahrzeugschein unter der Ziffer F.1

Wie ermittle ich das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns?

Das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns ist das maximal erlaubte Gewicht, das Wohnwagen und Zugfahrzeug zusammen haben dürfen. Sie addieren also die maximal zulässige Gesamtmasse des PKWs und die maximal erlaubte Gesamtmasse des Wohnwagens.

Was ist die Stützlast des Zugfahrzeugs?

Die Stützlast ist das Gewicht, mit dem ein Anhänger in angekuppeltem Zustand auf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs lastet. Bei den meisten PKW liegt die maximal zulässige Stützlast zwischen 50 und 100 Kilogramm. Sie finden sie im Fahrzeugschein unter Ziffer 13. Dieser Wert darf nicht überschritten werden. Ist die Stützlast zu groß, kann es nämlich passieren, dass das Gewicht des Anhängers das Heck des Zugfahrzeugs nach unten drückt und die Vorderräder des PKWs nicht mehr richtig greifen.

Allerdings darf die Stützlast auch nicht weniger als 4 % des tatsächlichen Anhängergewichts bzw. 25 Kilogramm betragen. Bei zu geringer Stützlast kann nämlich das Gegenteil passieren: Das Heck des Anhängers kann sich nach unten senken und berührt eventuell die Straße. In der Praxis sollten Sie die maximal zulässige Stützlast möglichst voll ausnutzen, um eine stabile und sichere Fahrweise des Gespanns zu erzielen.

Was ist die Achslast beim Wohnwagen?

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Achslast. Die erlaubte Achslast des Wohnwagens gibt an, wieviel Gewicht auf den einzelnen Achsen des Wohnwagens liegen darf. 
Bei einer zu hohen Achslast werden die Achsen und Räder des Anhängers zu stark belastet – im schlimmsten Fall droht ein Achsenbruch. Außerdem kann eine zu hohe Achslast Spuren auf der Straße hinterlassen.

Angaben zur erlaubten Achslast finden Sie im Fahrzeugschein unter der Ziffer 8. Die tatsächliche Achslast lässt sich auf die folgende Weise ermitteln: Leergewicht des Wohnwagens + Zuladung – Stützlast / Zahl der Achsen Addieren Sie Leermasse und Zuladung des Fahrzeugs und ziehen Sie die Stützlast davon ab. Diesen Wert teilen Sie dann durch die Anzahl der Achsen am Wohnwagen. Damit erhalten Sie das tatsächliche Gewicht, das auf jeder einzelnen Achse lastet.

Wie umfangreich ist die Ausstattung?

Zu der Grundausstattung gehören:

  • eine Küche mit Kühlschrank, Gasherd und Spüle 
  • Betten mit Lattenrost und Komfortmatratzen 
  • Sanitärbereich mit Toilette, Waschbecken und Dusche 
  • Heizung 
  • Anschlusskabel für die Stromversorgung

Zubehör‐Extras wie Geschirr oder Campingmöbel stehen Ihnen an vielen Mietstationen zur Verfügung und können zusätzlich gebucht werden.

Welche Kosten fallen an? Fällt bei der Buchung eine Kaution an?

In erster Linie hängt es davon ab, welches Fahrzeug Sie mieten möchten. Alle Preise richten sich nach der gültigen Preisliste, die Ihnen beim Vertragsabschluss vom Vermieter vorgelegt wird. Der Mietpreis setzt sich dann zusammen aus dem Basismietpreis und einer Servicepauschale. Haftpflicht, Vollkaskoversicherung (1.500,– € Selbstbeteiligung pro Schadensfall) sowie MwSt. sind im Preis bereits enthalten.

Kraftstoffkosten, Maut‐, Park‐, Camping‐, Stellplatz‐, Fährgebühren, Bußgelder sowie sonstige Strafgebühren tragen Sie als Mieter selbst.

Der Vermieter berechnet Ihnen den Mietpreis pro Nacht. Einwegmieten oder Rückgabe bei einer anderen Station sind leider nicht möglich.

Bei der Buchung fällt eine Kaution in Höhe von 1.500,– € an. Die Kaution müssen Sie bei der Übernahme des Wohnwagens beim Vermieter hinterlegen. Ob die Kaution in Bar, per Überweisung oder per Kreditkarte hinterlegt werden kann, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.

Was mache ich bei einem Unfall? Wie bin ich und der Wohnwagen versichert?

Sie erhalten von der Station während der Fahrzeugübergabe alle wichtigen Telefonnummern im Falle eines Unfalls oder einer Panne. 

Die Mietstation muss immer zuerst kontaktiert werden und steht Ihnen in dieser Situation zur Seite. Diese wird Ihnen sagen, wie weiter vorzugehen ist. Bei einem Unfall ist es wichtig, dass Sie Fotos machen, die örtliche Polizei verständigen und ein Unfallprotokoll ausfüllen, damit ein Nachweis für die Versicherung vorhanden ist.

Die beste Reisezeit? Wann immer Sie möchten! Wir beraten Sie sehr gerne.
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Bitte beachten Sie: Die nachfolgende Auswahl ist nicht verbindlich. Wir streben stets danach, Ihren Wünschen bestmöglich nachzukommen. Unsere Angebote für Sie sind jedoch vom aktuellen Fahrzeugbestand sowie der entsprechenden Ausstattung der Fahrzeuge abhängig.

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